Welche Kündigungsfrist gilt für die Wohnung?

Zuletzt geprüft am 29. August 2026

Kurz gesagt

Für dich als Mieter immer drei Monate. Für den Vermieter ebenfalls drei Monate, sie verlängert sich aber nach fünf Jahren auf sechs und nach acht Jahren auf neun Monate. Die Kündigung muss außerdem schriftlich sein und spätestens am dritten Werktag eines Monats ankommen.

Die Fristen des § 573c BGB

Die Grundfrist beträgt für beide Seiten drei Monate. Für den Vermieter verlängert sie sich mit der Dauer des Mietverhältnisses:

Für dich als Mieter bleibt es dagegen immer bei drei Monaten. Eine Vertragsklausel, die dir eine längere Frist auferlegt, ist unwirksam.

Der dritte Werktag

Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, damit sie zum Ablauf des übernächsten Monats wirkt. Kommt sie am vierten, verschiebt sich alles um einen Monat.

Samstag zählt bei dieser Berechnung als Werktag, Sonn- und Feiertage nicht.

Entscheidend ist wieder der Zugang, nicht das Datum auf dem Brief. Heb den Umschlag auf.

Die Schriftform

§ 568 Abs. 1 BGB verlangt für die Kündigung von Wohnraum die schriftliche Form. Das bedeutet ein Papierschreiben mit eigenhändiger Unterschrift.

Nicht ausreichend sind E-Mail, Fax, WhatsApp, SMS und ein eingescanntes Schreiben. Eine so übermittelte Kündigung ist formunwirksam, und zwar in beide Richtungen. Auch deine eigene Kündigung muss auf Papier.

Der Vermieter braucht einen Grund

Eine ordentliche Kündigung von Wohnraum ist nach § 573 BGB nur mit einem berechtigten Interesse möglich, und dieses Interesse muss nach § 573 Abs. 3 BGB im Kündigungsschreiben selbst stehen. Ein nachgeschobener Grund zählt nicht.

Fehlt die Begründung, ist die Kündigung unwirksam. Das ist der stärkste Einwand, den es gibt, und er lässt sich am Schreiben selbst erkennen.

Ausdrücklich kein berechtigtes Interesse ist der Wunsch nach einer höheren Miete, § 573 Abs. 1 Satz 2 BGB.

Unterschrift mit „i. A." oder „i. V."

Unterschreibt eine Hausverwaltung oder ein Mitarbeiter mit dem Zusatz „im Auftrag" oder „in Vertretung", ohne dass eine Vollmacht im Original beiliegt, kannst du die Kündigung nach § 174 BGB zurückweisen.

Das musst du unverzüglich tun, in der Regel innerhalb einer Woche. Danach geht es nicht mehr. Eine Kopie der Vollmacht genügt übrigens nicht.

Der Widerspruch wegen Härte

Nach § 574 BGB kannst du der Kündigung widersprechen, wenn die Beendigung für dich oder deine Angehörigen eine Härte bedeutet, die auch unter Würdigung der Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.

Anerkannt werden unter anderem hohes Alter, schwere Krankheit, Schwangerschaft, Behinderung, ein bevorstehender Schulabschluss, eine sehr lange Wohndauer und die erfolglose Suche nach bezahlbarem Ersatzwohnraum.

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses beim Vermieter sein, § 574b BGB. Hat der Vermieter dich nicht auf dieses Recht hingewiesen, kannst du ihn noch im ersten Termin des Räumungsprozesses erklären.

Was du als Erstes tun solltest

Den Briefumschlag aufheben und das Zugangsdatum notieren. Nicht voreilig ausziehen. Und nichts unterschreiben, was wie ein Aufhebungsvertrag aussieht, denn damit gibst du sämtliche Einwände auf.

Kündigung prüfen Rechnet die Frist aus deiner Wohndauer aus und prüft Schriftform, Begründung und den Widerspruch nach § 574 BGB. kostenlos · ohne Anmeldung · nichts wird hochgeladen

Dieser Text gibt allgemeine Informationen zur Gesetzeslage und zur veröffentlichten Rechtsprechung wieder. Er ist keine Rechtsberatung und prüft deinen Einzelfall nicht. Ob die genannten Regeln auf deine Situation zutreffen, entscheidest du selbst, im Zweifel nach Rücksprache mit einem Mieterverein, einer Gewerkschaft oder einer Anwaltskanzlei.

Rechtsgrundlagen

Der amtliche Wortlaut beim Bundesministerium der Justiz.

  • § 174 BGB · Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten
  • § 568 BGB · Form und Inhalt der Kündigung
  • § 573 BGB · Ordentliche Kündigung des Vermieters
  • § 573c BGB · Fristen der ordentlichen Kündigung
  • § 574 BGB · Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung
  • § 574b BGB · Form und Frist des Widerspruchs

Weiterlesen

Eigenbedarfskündigung — was tun? Wann muss die Kaution zurückgezahlt werden? Muss ich beim Auszug renovieren?