In meiner Nebenkostenabrechnung stehen Kabelgebühren. Darf das noch sein?
Zuletzt geprüft am 29. August 2026
Für Zeiträume ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr. Das sogenannte Nebenkostenprivileg für Kabelanschlüsse ist zu diesem Tag entfallen. In der Abrechnung für 2024 sind höchstens die ersten sechs Monate umlagefähig, in der für 2025 gar nichts mehr. Eine Ausnahme gilt nur für das Glasfaserbereitstellungsentgelt.
Was sich geändert hat
Jahrzehntelang durften Vermieter die Kosten eines Kabelanschlusses über die Betriebskosten auf alle Mieter umlegen — unabhängig davon, ob diese den Anschluss nutzten. Das war das sogenannte Nebenkostenprivileg.
Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist es entfallen. Umlagefähig waren die Gebühren letztmals bis zum 30. Juni 2024. Seit dem 1. Juli 2024 ist Schluss.
Wer weiter Kabelfernsehen will, schließt seither einen eigenen Vertrag mit dem Anbieter. Wer nicht, zahlt nicht mehr mit.
Was das für deine Abrechnung heißt
Entscheidend ist der Abrechnungszeitraum, nicht das Datum der Abrechnung:
- Abrechnung für 2024 — die Kosten für Januar bis Juni sind umlagefähig,
- Abrechnung für 2025 — Kabelgebühren sind zu **hundert Prozent
- Abrechnung für 2026 — dasselbe.
Das macht diesen Posten zu einem der wenigen, bei denen man ohne juristische Abwägung auskommt: Steht er drin, ist er falsch.
Die Ausnahme, die für Verwirrung sorgt
Es gibt einen Posten, der weiterhin umlagefähig ist und der leicht verwechselt wird: das Glasfaserbereitstellungsentgelt nach § 72 TKG.
Wenn der Vermieter Glasfaser bis in die Wohnung legen lässt, darf er die Kosten über die Betriebskosten umlegen — allerdings nur in engen Grenzen:
- höchstens 60 Euro pro Jahr und Wohnung
- höchstens fünf Jahre lang, in Ausnahmefällen neun
- insgesamt also maximal rund 540 Euro je Wohneinheit
- und nur, wenn die Glasfaser bis zum 31. Dezember 2027 errichtet wurde
Das ist eine feste Zahl mit einer festen Laufzeit — also gut nachrechenbar. Wer mehr als 60 Euro im Jahr abgerechnet bekommt oder im sechsten Jahr immer noch zahlt, sollte nachfragen.
Wichtig: Ein Glasfaserentgelt setzt voraus, dass tatsächlich Glasfaser gelegt wurde. Ein bloß umbenannter Kabelanschluss ist keins.
Wie du das Geld zurückbekommst
Findest du unzulässige Kabelgebühren, rechne den Betrag aus und fordere ihn schriftlich zurück. Bei einer Nachzahlung kürzt du einfach entsprechend, bei einem Guthaben verlangst du die Erhöhung.
Für Einwendungen gegen eine Abrechnung hast du nach § 556 BGB zwölf Monate ab Zugang. Danach ist es zu spät — das ist die Frist, die hier wirklich drückt.
Was du jetzt tun solltest
- In der Abrechnung nach „Kabel“, „Kabelanschluss“, „Breitband“, „Antenne“, „Multimedia“ oder „TV-Versorgung“ suchen.
- Prüfen, welcher Abrechnungszeitraum betroffen ist, und danach den unzulässigen Anteil ausrechnen.
- Bei einem Glasfaserposten die 60-Euro-Grenze und die Fünfjahresfrist nachrechnen.
- Schriftlich widersprechen — innerhalb von zwölf Monaten ab Zugang.
Dieser Text gibt allgemeine Informationen zur Gesetzeslage und zur veröffentlichten Rechtsprechung wieder. Er ist keine Rechtsberatung und prüft deinen Einzelfall nicht. Ob die genannten Regeln auf deine Situation zutreffen, entscheidest du selbst, im Zweifel nach Rücksprache mit einem Mieterverein, einer Gewerkschaft oder einer Anwaltskanzlei.
Rechtsgrundlagen
Der amtliche Wortlaut beim Bundesministerium der Justiz.