Der Vermieter zeigt mir die Belege zur Nebenkostenabrechnung nicht. Was kann ich tun?
Zuletzt geprüft am 29. August 2026
Du hast einen Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege, meist beim Vermieter oder der Verwaltung. Einen Anspruch auf zugesandte Kopien hast du grundsätzlich nicht, außer die Einsicht vor Ort ist dir nicht zumutbar. Solange die Einsicht nicht gewährt ist, steht dir an der Nachzahlung ein Zurückbehaltungsrecht zu.
Warum die Belege der eigentliche Hebel sind
Eine Nebenkostenabrechnung ist eine Zusammenstellung von Zahlen. Ob die Zahlen stimmen, sieht man ihr nicht an. Erst die Belege zeigen, was der Vermieter tatsächlich bezahlt hat und wofür.
Deshalb ist die Belegeinsicht in der Praxis wichtiger als jede Formalienprüfung: Die Rechtsprechung hat die formellen Anforderungen an Abrechnungen über die Jahre eher gesenkt. Fehler wandern damit von der Form in den Inhalt — und Inhalt sieht man nur an den Belegen.
Was du verlangen kannst
Du hast Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege. Dazu gehören
- Rechnungen der Versorger und Dienstleister
- Verträge, etwa der Hauswart- oder Reinigungsvertrag
- der Grundsteuerbescheid der Gemeinde
- Versicherungsscheine und Beitragsrechnungen
- die Ablesebelege für Wasser und Heizung, auch die der anderen Wohnungen
Was du nicht verlangen kannst
Einen Anspruch darauf, dass dir Kopien zugeschickt werden, hast du grundsätzlich nicht. Die Einsicht findet dort statt, wo die Unterlagen liegen — beim Vermieter oder bei der Verwaltung, zu üblichen Zeiten.
Es gibt eine Ausnahme: Ist dir die Einsicht vor Ort nicht zumutbar, etwa weil du weit weggezogen bist oder aus gesundheitlichen Gründen nicht hinkommst, kannst du Kopien verlangen. Die Kosten dafür trägst in der Regel du.
Fotografieren darfst du bei der Einsicht üblicherweise. Kündige es an, dann gibt es hinterher keinen Streit.
Das Druckmittel: Zurückbehaltungsrecht
Der wichtigste Satz auf dieser Seite: Solange dir die Einsicht nicht gewährt wurde, musst du eine Nachforderung nicht bezahlen. Dir steht an der Nachzahlung ein Zurückbehaltungsrecht zu.
Das dreht die Lage um. Du musst nicht erst zahlen und dann mühsam zurückfordern, sondern der Vermieter muss liefern, wenn er sein Geld will.
Wichtig ist, dass du das ausdrücklich erklärst und nicht einfach nicht zahlst. Sonst gerätst du in Verzug.
Ein Mustersatz
> Zur Prüfung Ihrer Abrechnung vom … bitte ich um Einsicht in die zugrunde > liegenden Originalbelege. Bitte nennen Sie mir bis zum … zwei Termine. > Bis zur Gewährung der Einsicht mache ich hinsichtlich der Nachforderung von > … Euro von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch.
Schick das nachweisbar — Einwurf-Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
Die Frist, die dabei weiterläuft
Die Belegeinsicht hält die Einwendungsfrist nicht an. Nach § 556 BGB hast du zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung, um Einwendungen zu erheben. Wenn sich die Einsicht hinzieht, erhebe deine Einwendungen vorsorglich schon vorher und schreib dazu, dass du sie nach der Einsicht ergänzt.
Was du jetzt tun solltest
- Erst die Abrechnung durchs Werkzeug schicken — dann weißt du, welche Posten auffällig sind.
- Gezielt nach diesen Belegen fragen, nicht pauschal nach „allen Unterlagen“.
- Das Zurückbehaltungsrecht ausdrücklich erklären.
- Die Zwölfmonatsfrist im Blick behalten und Einwendungen notfalls vorsorglich erheben.
Dieser Text gibt allgemeine Informationen zur Gesetzeslage und zur veröffentlichten Rechtsprechung wieder. Er ist keine Rechtsberatung und prüft deinen Einzelfall nicht. Ob die genannten Regeln auf deine Situation zutreffen, entscheidest du selbst, im Zweifel nach Rücksprache mit einem Mieterverein, einer Gewerkschaft oder einer Anwaltskanzlei.
Rechtsgrundlagen
Der amtliche Wortlaut beim Bundesministerium der Justiz.
- § 556 BGB · Vereinbarungen über Betriebskosten