Garagenmietvertrag erstellen

Ein vollständiger Mietvertrag für Garage, Carport oder Stellplatz. Trag die Angaben ein und lade ihn als PDF und Word herunter. Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse. Alles bleibt in deinem Browser.

Muster ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Was das heißt

Die grauen Vorschläge in den Feldern sind nur Beispiele. Was du frei lässt, erscheint im Vertrag als beschriftete Lücke zum Ausfüllen von Hand. Du musst also nicht alles wissen.

1 Vermieter

2 Mieter

3 Mietobjekt steht in § 1 des Vertrages

4 Miete steht in § 3 des Vertrages

5 Laufzeit steht in § 2 des Vertrages

6 Unterschrift und Zusätze

Zwei Ausdrucke, beide unterschrieben, jede Seite bekommt eine. Der Vertrag muss nicht schriftlich sein, aber im Streit zählt nur, was aufgeschrieben wurde.

Was dieser Vertrag ist und was nicht

Es ist ein Muster für den Normalfall: eine Garage oder ein Stellplatz, vermietet von einer Privatperson an eine Privatperson, monatlich zahlbar, unbefristet oder mit fester Laufzeit. Die Klauseln sind bewusst kurz und ohne Fallen in beide Richtungen gehalten.

Was er nicht abbildet, sind Sonderfälle: gewerbliche Vermietung mit Umsatzsteuerausweis, Werkstattnutzung, mehrere Mieter als Gesamtschuldner, Untervermietung als Geschäftsmodell oder ein Stellplatz, der zu einer Eigentumswohnung gehört und der Teilungserklärung unterliegt. Dafür brauchst du eine eigene Gestaltung.

Das ist keine Rechtsberatung. Wir prüfen deinen Fall nicht und wissen nicht, was bei dir gilt. Wenn viel Geld oder eine lange Bindung im Spiel ist, lass eine Anwältin drüberschauen.

Häufige Fragen zum Garagenmietvertrag

Form, Fristen, Kaution und was in der Garage stehen darf.

Muss ein Garagenmietvertrag schriftlich sein?

Nein. Ein Mietvertrag über eine Garage ist auch mündlich wirksam. Schriftlich ist er trotzdem sinnvoll, weil sonst im Streit niemand beweisen kann, was vereinbart war.

Eine Ausnahme gibt es: Bei einer festen Laufzeit von mehr als einem Jahr braucht es die Schriftform. Fehlt sie, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist ordentlich kündbar.

Welche Kündigungsfrist gilt für eine Garage?

Wird die Garage getrennt vom Wohnraum vermietet, gilt § 580a Abs. 1 BGB. Bei monatlicher Mietzahlung kann bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden.

Steht die Garage dagegen im Wohnungsmietvertrag oder gehört sie erkennbar zur Wohnung, gelten die längeren Fristen des Wohnraummietrechts nach § 573c BGB, und der Vermieter braucht für die Kündigung ein berechtigtes Interesse.

Kann der Vermieter nur die Garage kündigen?

Das ist die häufigste Streitfrage. Sind Wohnung und Garage in einem Vertrag geregelt, spricht eine Vermutung dafür, dass es ein einheitliches Mietverhältnis ist. Dann kann der Vermieter die Garage nicht isoliert kündigen.

Zwei getrennte Verträge sprechen für zwei getrennte Mietverhältnisse, aber auch das ist nicht zwingend. Es kommt darauf an, ob nach dem Willen der Parteien beides zusammengehört, etwa weil die Garage auf demselben Grundstück liegt.

Darf der Vermieter eine Kaution verlangen?

Ja. Die Höchstgrenze von drei Nettokaltmieten aus § 551 BGB gilt nur für Wohnraum. Bei einer separat vermieteten Garage ist die Höhe frei vereinbar, üblich sind ein bis zwei Monatsmieten.

Wird die Garage zusammen mit der Wohnung vermietet, zählt sie zur Wohnraumkaution und fällt mit unter die Grenze.

Ist Umsatzsteuer auf die Garagenmiete fällig?

Die Vermietung von Stellplätzen ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Wer als Privatperson eine einzelne Garage vermietet, bleibt aber in aller Regel unter der Kleinunternehmergrenze des § 19 UStG und weist keine Umsatzsteuer aus.

Wird die Garage zusammen mit einer Wohnung an denselben Mieter vermietet, teilt sie das Schicksal der steuerfreien Wohnraumvermietung.

Darf man in der Garage Reifen und Benzin lagern?

Das richtet sich nach den Garagenverordnungen der Länder und ist unterschiedlich geregelt. Verbreitet sind Grenzen von rund 200 Litern Diesel oder 20 Litern Benzin in dicht verschlossenen Behältern in Kleingaragen.

Was genau gilt, steht in der Garagenverordnung deines Bundeslandes. In den Vertrag gehört deshalb ein klarer Satz dazu, was gelagert werden darf und was nicht.

Wer zahlt Reparaturen an Tor und Dach?

Der Vermieter. Er schuldet nach § 535 Abs. 1 BGB die Erhaltung der Mietsache in einem gebrauchstauglichen Zustand. Der Mieter trägt nur, was er selbst beschädigt hat.

Eine Klausel, die dem Mieter pauschal alle Reparaturen aufbürdet, ist in einem vorformulierten Vertrag unwirksam. Deshalb steht so etwas hier nicht drin.

Werden meine Angaben hochgeladen?

Nein. Der Vertrag wird in deinem Browser erzeugt. Es wird nichts übertragen, nichts gespeichert und nichts ausgewertet. Wenn du die Seite schließt, sind die Angaben weg.

Zum Nachlesen

Weitere Werkzeuge