Ich will meine Garage kündigen. Welche Frist gilt?
Von Mehmet Ceri · zuletzt geprüft am 2. September 2026
Das hängt an einer einzigen Frage: eigener Vertrag oder Teil des Wohnungsmietvertrags. Bei einem eigenen Vertrag gilt § 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB, also Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten. Gehört die Garage zur Wohnung, gelten die Fristen des § 573c BGB, und dann kann keine Seite die Garage allein kündigen.
Zuerst: getrennter Vertrag oder nicht
Alles Weitere hängt daran. Eine Garage ist kein Wohnraum, deshalb gilt das Wohnraummietrecht für sie nur dann, wenn sie rechtlich zur Wohnung gehört.
Der Bundesgerichtshof geht davon aus: Werden zwei getrennte Verträge geschlossen, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie auch rechtlich selbständig sind (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2011, VIII ZR 251/10). Diese Vermutung ist widerlegbar. Dagegen sprechen vor allem:
- Wohnung und Garage liegen auf demselben Grundstück
- beide Verträge wurden am selben Tag unterschrieben
- es gibt eine einheitliche Miete oder eine gemeinsame Abrechnung
- ein Vertrag verweist auf den anderen oder macht ihn zur Bedingung
Je mehr davon zutrifft, desto eher liegt trotz zweier Urkunden ein einheitliches Mietverhältnis vor.
Die Fristen
Eigener Vertrag über die Garage. Es gilt § 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB. Wird die Miete nach Monaten bemessen, ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Praktisch sind das gut drei Monate, und die Frist gilt für beide Seiten gleich. Einen Kündigungsgrund braucht auch der Vermieter nicht.
Garage im Wohnungsmietvertrag. Es gilt § 573c BGB. Du kündigst mit drei Monaten, der Vermieter braucht je nach Mietdauer drei, sechs oder neun Monate und dazu ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB. Die Garage allein kann keine Seite kündigen.
Die Frist im Vertrag geht vor
Anders als im Wohnraummietrecht ist § 580a BGB abdingbar. Bei einer separat vermieteten Garage dürfen die Parteien eine kürzere oder längere Frist vereinbaren, etwa einen Monat zum Monatsende. Steht das im Vertrag, gilt es.
Schau also zuerst in deinen Vertrag und erst danach ins Gesetz. Genau umgekehrt machen es die meisten.
Der dritte Werktag, und warum der Samstag mitzählt
Hier verrechnen sich die meisten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Samstag bei der Karenzzeit von drei Werktagen mitzählt (BGH, Urteil vom 27. April 2005, VIII ZR 206/04). Sonn- und Feiertage zählen nicht.
Ein Beispiel. Der 1. eines Monats fällt auf einen Donnerstag:
Wer hier am Montag einwirft, kündigt einen Monat später als gedacht.
Verwirrend ist das, weil bei der Mietzahlung umgekehrt gerechnet wird. Dort zählt der Samstag nach der Rechtsprechung nicht mit. Zwei verschiedene Fristen, zwei verschiedene Antworten.
Auf den Zugang kommt es an
Nicht das Datum im Brief entscheidet, sondern wann die Kündigung beim Empfänger ankommt. Persönlich einwerfen und jemanden mitnehmen, oder als Einwurf-Einschreiben schicken. Ein einfacher Brief ist rechtlich wirksam, nur beweisen kannst du damit nichts.
Was ins Kündigungsschreiben gehört
Vier Angaben reichen:
- wer kündigt, mit vollständigem Namen
- welcher Vertrag, mit Datum und Anschrift der Garage
- zu welchem Termin
- eigenhändige Unterschrift, bei mehreren Mietern von allen
Ein Satz, der dich rettet, wenn du dich verrechnet hast: kündige zum nächstmöglichen Zeitpunkt, nach meiner Berechnung zum und dann das Datum. Dann wirkt die Kündigung zum richtigen späteren Termin statt gar nicht.
E-Mail und Nachrichtendienste reichen nicht, wenn der Vertrag Schriftform vorsieht. Bei einer Garage ist das oft nicht der Fall, aber nachsehen kostet nichts.
Wenn der Vermieter nur die Garage kündigt
Bei zwei selbständigen Verträgen darf er das, und er braucht keinen Grund. Was du prüfen kannst: ob die Verträge wirklich selbständig sind. Sind sie es nicht, ist die Kündigung der Garage allein unwirksam, weil sie ein einheitliches Mietverhältnis nur teilweise beenden würde.
Widersprich in diesem Fall schriftlich, nenne die Umstände, die für ein einheitliches Mietverhältnis sprechen, und zahle die Garagenmiete weiter. Wer aufhört zu zahlen, gibt dem Vermieter den Grund, den er vorher nicht hatte.
Garagenmietvertrag als Muster erstellen Erzeugt einen vollständigen Vertrag für Garage, Stellplatz, Carport oder Tiefgarage, als PDF und als Word-Datei. Auf derselben Seite steht auch, was in ein Kündigungsschreiben gehört. Läuft im Browser, nichts wird hochgeladen. kostenlos · ohne Anmeldung · nichts wird hochgeladenDieser Text gibt allgemeine Informationen zur Gesetzeslage und zur veröffentlichten Rechtsprechung wieder. Er ist keine Rechtsberatung und prüft deinen Einzelfall nicht. Ob die genannten Regeln auf deine Situation zutreffen, entscheidest du selbst, im Zweifel nach Rücksprache mit einem Mieterverein, einer Gewerkschaft oder einer Anwaltskanzlei.
Rechtsgrundlagen
Der amtliche Wortlaut beim Bundesministerium der Justiz.
- § 573 BGB · Ordentliche Kündigung des Vermieters
- § 573c BGB · Fristen der ordentlichen Kündigung
- § 580a BGB · Kündigungsfristen bei Miete von Grundstücken und Räumen