Sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten?

Zuletzt geprüft am 29. August 2026

Kurz gesagt

Eine Klausel, nach der mit dem Gehalt alle anfallenden Überstunden abgegolten sind, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unwirksam, weil beim Unterschreiben nicht erkennbar ist, was auf dich zukommt. Wirksam wäre sie nur mit einer klaren Obergrenze.

Warum die Klausel scheitert

Formulierungen wie „mit der Vergütung sind sämtliche anfallenden Überstunden abgegolten" verstoßen gegen das Transparenzgebot. Bei Vertragsschluss kannst du nicht erkennen, welcher Umfang gemeint ist. Zehn Stunden im Monat? Achtzig? Die Klausel lässt es offen, und deshalb ist sie unwirksam.

Wirksam wäre eine Abgeltung nur mit einer klaren Obergrenze, etwa „bis zu zehn Überstunden im Monat sind mit der Vergütung abgegolten". Dann weißt du, worauf du dich einlässt.

Was gilt, wenn die Klausel wegfällt

Dann greift § 612 Abs. 1 BGB: Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Leistung den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist. Bei einem normalen Angestelltengehalt ist das der Regelfall.

Vergütet werden allerdings nur Überstunden, die angeordnet, gebilligt, geduldet oder zur Erledigung der Arbeit notwendig waren. Wer aus eigenem Antrieb länger bleibt, ohne dass es nötig war, bekommt nichts.

Der Haken: die Beweislast

Sie liegt bei dir. Du musst darlegen und beweisen, an welchen Tagen du wie lange gearbeitet hast und dass der Arbeitgeber die Überstunden veranlasst oder zumindest geduldet hat.

Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 klargestellt, dass die europäische Pflicht zur Arbeitszeiterfassung daran nichts ändert. Sie führt nicht zu einer Umkehr der Beweislast im Vergütungsprozess.

Deshalb der wichtigste praktische Rat: Führ eine eigene Aufstellung. Datum, Beginn, Ende, Pause, Anlass und wer es angeordnet hat. Täglich, nicht rückwirkend. Eine Tabelle genügt. Mails, in denen jemand um Fertigstellung bittet, gehören in einen eigenen Ordner.

Die Ausschlussfrist beachten

Viele Arbeitsverträge enthalten eine Klausel, nach der Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Für Überstunden ist das gefährlich, weil die Frist oft schon läuft, während du noch arbeitest.

Zwei Dinge machen solche Klauseln unwirksam:

Der zweite Punkt betrifft sehr viele Verträge. Ist die Klausel unwirksam, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, und die sind deutlich länger.

Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes

Unabhängig von der Bezahlung gilt § 3 ArbZG. Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf zehn Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Im Schnitt bleibt es also bei 48 Stunden pro Woche. Eine vertragliche Regelung, die dauerhaft darüber liegt, ist unwirksam, und der Arbeitgeber begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Wie du vorgehst

Überleg dir zuerst, ob ein Gespräch der bessere erste Schritt ist. Viele dieser Klauseln stehen aus Gewohnheit im Vertrag und nicht aus Absicht, und ein förmliches Schreiben verändert das Verhältnis.

Wenn du es schriftlich machst, benenne die Klausel, nenne den Grund für ihre Unwirksamkeit und bitte um eine kurze Bestätigung, dass daraus keine Ansprüche hergeleitet werden. Bei einem echten Streit lohnt der Weg zur Gewerkschaft oder zu einer Fachanwältin für Arbeitsrecht. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt das oft.

Arbeitsvertrag prüfen Sucht nach Abgeltungsklauseln, Ausschlussfristen, Wettbewerbsverboten und weiteren Stellen, die Arbeitsgerichte regelmäßig kippen. kostenlos · ohne Anmeldung · nichts wird hochgeladen

Dieser Text gibt allgemeine Informationen zur Gesetzeslage und zur veröffentlichten Rechtsprechung wieder. Er ist keine Rechtsberatung und prüft deinen Einzelfall nicht. Ob die genannten Regeln auf deine Situation zutreffen, entscheidest du selbst, im Zweifel nach Rücksprache mit einem Mieterverein, einer Gewerkschaft oder einer Anwaltskanzlei.

Rechtsgrundlagen

Der amtliche Wortlaut beim Bundesministerium der Justiz.

Weiterlesen

Arbeitszeugnis — welche Note steckt drin?