Arbeitszeugnis Formulierungen und was sie bedeuten
Zuletzt geprüft am 29. August 2026
Die Bewertung steckt in der Zufriedenheitsformel, und dort zählt jedes Wort. stets steht für die Häufigkeit, vollste für den Grad. Fehlt eines von beiden, ist das in aller Regel Absicht und bedeutet eine Note schlechter.
Die Zufriedenheitsformel
Sie ist der wichtigste Satz im ganzen Zeugnis und steht meist im letzten Drittel. Zwei Wörter entscheiden: stets steht für die Häufigkeit, vollste für den Grad.
- stets zu unserer vollsten Zufriedenheit — sehr gut
- zu unserer vollsten Zufriedenheit — gut bis sehr gut
- stets zu unserer vollen Zufriedenheit — gut
- zu unserer vollen Zufriedenheit — befriedigend
- stets zu unserer Zufriedenheit — befriedigend bis ausreichend
- zu unserer Zufriedenheit — ausreichend
- im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit — mangelhaft
- hat sich bemüht — ungenügend
Die Führungsformel
Sie beschreibt das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden. Achte auf zwei Dinge.
Erstens den Grad: „stets vorbildlich" ist die Bestnote, dann folgen „einwandfrei", „korrekt" und „ordnungsgemäß". Wer nur „ordnungsgemäß" bekommt, hat eine schwache Beurteilung.
Zweitens die Reihenfolge. Üblich ist Vorgesetzte, dann Kollegen, dann Kunden. Werden die Kollegen zuerst genannt, wird das traditionell als Hinweis auf Schwierigkeiten mit Vorgesetzten gelesen. Diese Deutung ist allerdings umstritten und von Gerichten nicht durchgängig anerkannt.
Häufige Geheimcodes
- „im Rahmen seiner Fähigkeiten" — die Fähigkeiten waren begrenzt
- „hat die ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erledigt" — nur das Nötigste
- „zeigte Verständnis für die Arbeit" — hat wenig davon selbst erledigt
- „war stets pünktlich" als hervorgehobenes Lob — es gab sonst wenig zu loben
- „durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei" — traditionell als Hinweis auf Alkohol gelesen
- „bemühte sich" oder „war bestrebt" — der Erfolg blieb aus
Auch hier gilt: Ein Teil dieser Deutungen stammt aus Ratgeberliteratur und ist nicht gerichtsfest. Sie beschreiben, wie Personalabteilungen lesen, nicht was rechtlich feststeht.
Die Schlussformel
Üblich sind drei Teile: Bedauern über das Ausscheiden, Dank für die Zusammenarbeit und gute Wünsche für die Zukunft. Fehlt einer davon, lesen Personalabteilungen das als Distanzierung.
Einen Anspruch darauf hast du allerdings nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat 2012 entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht gezwungen werden kann, Dank oder gute Wünsche auszusprechen.
Worauf du einen Anspruch hast
Nach § 109 GewO hast du Anspruch auf ein wohlwollend formuliertes, wahres Zeugnis. Einen Anspruch auf eine gute Note hast du damit aber nicht.
Das Bundesarbeitsgericht hat 2014 entschieden, dass die Note befriedigend der Maßstab ist. Wer eine bessere Beurteilung will, muss selbst darlegen und beweisen, dass die Leistung überdurchschnittlich war. Dass in der Praxis die meisten Zeugnisse gut oder sehr gut lauten, ändert daran nichts.
Was nicht ins Zeugnis gehört
Krankheiten, Fehlzeiten, eine Schwerbehinderung und eine Schwangerschaft haben im Zeugnis nichts zu suchen. Die Mitgliedschaft im Betriebsrat oder in einer Gewerkschaft darf nur mit deinem Einverständnis erwähnt werden.
Ausnahme: Eine sehr lange Abwesenheit darf genannt werden, wenn sie sonst ein völlig falsches Bild von der Beschäftigungsdauer ergäbe.
Wie lange du Zeit hast
Der Anspruch verjährt regelmäßig nach drei Jahren zum Jahresende. In Arbeits- und Tarifverträgen stehen aber oft Ausschlussfristen von drei bis sechs Monaten, und danach ist Schluss. Unabhängig davon kann der Anspruch verwirken, wenn du sehr lange wartest.
Wenn dir etwas auffällt, melde dich also zeitnah, am besten zuerst in einem sachlichen Gespräch mit einem konkreten Änderungsvorschlag.
Arbeitszeugnis entschlüsseln Liest die drei tragenden Formeln aus, markiert die Geheimcodes im Text und leitet daraus eine geschätzte Schulnote ab. kostenlos · ohne Anmeldung · nichts wird hochgeladenDieser Text gibt allgemeine Informationen zur Gesetzeslage und zur veröffentlichten Rechtsprechung wieder. Er ist keine Rechtsberatung und prüft deinen Einzelfall nicht. Ob die genannten Regeln auf deine Situation zutreffen, entscheidest du selbst, im Zweifel nach Rücksprache mit einem Mieterverein, einer Gewerkschaft oder einer Anwaltskanzlei.
Rechtsgrundlagen
Der amtliche Wortlaut beim Bundesministerium der Justiz.
- § 109 GewO · Zeugnis