Arbeitszeugnis Formulierungen und was sie bedeuten

Zuletzt geprüft am 29. August 2026

Kurz gesagt

Die Bewertung steckt in der Zufriedenheitsformel, und dort zählt jedes Wort. stets steht für die Häufigkeit, vollste für den Grad. Fehlt eines von beiden, ist das in aller Regel Absicht und bedeutet eine Note schlechter.

Die Zufriedenheitsformel

Sie ist der wichtigste Satz im ganzen Zeugnis und steht meist im letzten Drittel. Zwei Wörter entscheiden: stets steht für die Häufigkeit, vollste für den Grad.

Die Führungsformel

Sie beschreibt das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden. Achte auf zwei Dinge.

Erstens den Grad: „stets vorbildlich" ist die Bestnote, dann folgen „einwandfrei", „korrekt" und „ordnungsgemäß". Wer nur „ordnungsgemäß" bekommt, hat eine schwache Beurteilung.

Zweitens die Reihenfolge. Üblich ist Vorgesetzte, dann Kollegen, dann Kunden. Werden die Kollegen zuerst genannt, wird das traditionell als Hinweis auf Schwierigkeiten mit Vorgesetzten gelesen. Diese Deutung ist allerdings umstritten und von Gerichten nicht durchgängig anerkannt.

Häufige Geheimcodes

Auch hier gilt: Ein Teil dieser Deutungen stammt aus Ratgeberliteratur und ist nicht gerichtsfest. Sie beschreiben, wie Personalabteilungen lesen, nicht was rechtlich feststeht.

Die Schlussformel

Üblich sind drei Teile: Bedauern über das Ausscheiden, Dank für die Zusammenarbeit und gute Wünsche für die Zukunft. Fehlt einer davon, lesen Personalabteilungen das als Distanzierung.

Einen Anspruch darauf hast du allerdings nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat 2012 entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht gezwungen werden kann, Dank oder gute Wünsche auszusprechen.

Worauf du einen Anspruch hast

Nach § 109 GewO hast du Anspruch auf ein wohlwollend formuliertes, wahres Zeugnis. Einen Anspruch auf eine gute Note hast du damit aber nicht.

Das Bundesarbeitsgericht hat 2014 entschieden, dass die Note befriedigend der Maßstab ist. Wer eine bessere Beurteilung will, muss selbst darlegen und beweisen, dass die Leistung überdurchschnittlich war. Dass in der Praxis die meisten Zeugnisse gut oder sehr gut lauten, ändert daran nichts.

Was nicht ins Zeugnis gehört

Krankheiten, Fehlzeiten, eine Schwerbehinderung und eine Schwangerschaft haben im Zeugnis nichts zu suchen. Die Mitgliedschaft im Betriebsrat oder in einer Gewerkschaft darf nur mit deinem Einverständnis erwähnt werden.

Ausnahme: Eine sehr lange Abwesenheit darf genannt werden, wenn sie sonst ein völlig falsches Bild von der Beschäftigungsdauer ergäbe.

Wie lange du Zeit hast

Der Anspruch verjährt regelmäßig nach drei Jahren zum Jahresende. In Arbeits- und Tarifverträgen stehen aber oft Ausschlussfristen von drei bis sechs Monaten, und danach ist Schluss. Unabhängig davon kann der Anspruch verwirken, wenn du sehr lange wartest.

Wenn dir etwas auffällt, melde dich also zeitnah, am besten zuerst in einem sachlichen Gespräch mit einem konkreten Änderungsvorschlag.

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Dieser Text gibt allgemeine Informationen zur Gesetzeslage und zur veröffentlichten Rechtsprechung wieder. Er ist keine Rechtsberatung und prüft deinen Einzelfall nicht. Ob die genannten Regeln auf deine Situation zutreffen, entscheidest du selbst, im Zweifel nach Rücksprache mit einem Mieterverein, einer Gewerkschaft oder einer Anwaltskanzlei.

Rechtsgrundlagen

Der amtliche Wortlaut beim Bundesministerium der Justiz.

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