Auf meiner Aufenthaltserlaubnis nach § 24 steht ein Ablaufdatum. Brauche ich einen Termin zur Verlängerung?
Zuletzt geprüft am 29. August 2026
In aller Regel nicht. Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG, die am 1. Februar 2026 gültig waren, gelten durch eine Verordnung bis zum 4. März 2027 fort — ohne Antrag, ohne Termin und ohne neue Karte. Das Datum auf der Karte ist damit nicht mehr maßgeblich.
Die Regelung in einem Satz
Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG, die am 1. Februar 2026 gültig waren, gelten bis zum 4. März 2027 fort. Dafür braucht es keinen Antrag, keinen Termin und keine neue Karte.
Grundlage ist eine Verordnung des Bundes, die einen Beschluss des Rates der Europäischen Union vom Juli 2025 umsetzt. Sie wurde Ende Oktober 2025 veröffentlicht.
Warum das trotzdem Panik auslöst
Weil auf der Karte weiterhin das alte Datum steht. Das eAT wird nicht automatisch getauscht, und wer nur auf sein Dokument schaut, sieht ein abgelaufenes Papier.
Das ist unangenehm, aber rechtlich unschädlich: Die Fortgeltung folgt aus der Verordnung, nicht aus dem Aufdruck. Trotzdem gibt es zwei praktische Probleme, für die du vorsorgen solltest.
Wo das abgelaufene Datum praktisch stört
Beim Arbeitgeber. Personalabteilungen prüfen das Datum auf der Karte. Es hilft, ihnen das Informationsblatt der eigenen Ausländerbehörde oder die Verordnung vorzulegen — viele Behörden haben dazu ein Merkblatt veröffentlicht.
Bei Reisen. Airlines und Grenzbeamte prüfen ebenfalls das Dokument. Wer ins Ausland will, sollte das vorher mit der Ausländerbehörde klären und sich gegebenenfalls eine Bescheinigung ausstellen lassen. Ein abgelaufen wirkendes eAT am Check-in-Schalter ist ein reales Risiko, unabhängig davon, wer recht hat.
Wann du trotzdem zur Behörde musst
Die automatische Fortgeltung ist kein Freibrief für jede Lage. Melde dich bei deiner Ausländerbehörde, wenn
- deine Aufenthaltserlaubnis am 1. Februar 2026 nicht gültig war
- du auf einen anderen Aufenthaltszweck wechseln willst, etwa auf
- du eine Niederlassungserlaubnis anstrebst
- du unsicher bist, ob deine Karte unter die Regelung fällt
Der Wechsel des Aufenthaltszwecks ist der häufigste dieser Fälle. Wer inzwischen arbeitet, fährt mit einem Beschäftigungstitel oft besser als mit § 24 — und dieser Wechsel passiert nicht von allein.
Und danach?
Der 4. März 2027 ist ein festes Datum. Was danach kommt, entscheidet sich politisch auf europäischer Ebene und ist heute offen. Es ist deshalb sinnvoll, sich einige Monate vorher eine Erinnerung zu setzen und nicht erst im Februar 2027 anzufangen — die Ausländerbehörden werden dann sehr viele Vorgänge gleichzeitig haben.
Genau dafür kannst du den Fristenrechner nutzen: Ablaufdatum 4. März 2027 eintragen, Kalendererinnerungen herunterladen, fertig.
Was du jetzt tun solltest
- Prüfen, ob deine Karte am 1. Februar 2026 gültig war. Dann gilt sie fort.
- Das Merkblatt deiner Ausländerbehörde zur Fortgeltung ausdrucken und beim Arbeitgeber hinterlegen.
- Vor einer Auslandsreise mit der Behörde klären, welches Dokument du brauchst.
- Wenn sich dein Aufenthaltszweck geändert hat — Arbeit, Studium, Familie — rechtzeitig einen Wechsel beantragen, statt die Fortgeltung auslaufen zu lassen.
Dieser Text gibt allgemeine Informationen zur Gesetzeslage und zur veröffentlichten Rechtsprechung wieder. Er ist keine Rechtsberatung und prüft deinen Einzelfall nicht. Ob die genannten Regeln auf deine Situation zutreffen, entscheidest du selbst, im Zweifel nach Rücksprache mit einem Mieterverein, einer Gewerkschaft oder einer Anwaltskanzlei.
Rechtsgrundlagen
Der amtliche Wortlaut beim Bundesministerium der Justiz.
- § 24 AufenthG · Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz